Stadt Hof verlängert Allgemeinverfügung
12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
26.03.2021
Die Stadt Hof hat ihre Allgemeinverfügung vom 9. März 2021 verlängert. Sie umfasst Regelungen bei deutlich erhöhter Sieben-Tage-Inzidenz sowie Beschränkungen für Grenzgänger, Grenzpendler und für Betriebe. Die Allgemeinverfügung tritt am 27. März 2021 in Kraft, sie gilt bis 18. April 2021.
Die Allgemeinverfügungen der Stadt Hof finden Sie hier.
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