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Förderung von Lastenpedelecs

Der Zuschuss von 500 Euro gilt für E-Lastenfahrräder, die eine zusätzliche Last von mindestens 50 Kilogramm transportieren können. Alle Hoferinnen und Hofer können die Förderung beantragen. Damit setzt die Stadt Hof bereits ein Zeichen für umweltbewusstes nachhaltiges Handeln.

Ziele der Lastenpedelec-Förderung

  • Den Radverkehrsanteil im Verkehr der Stadt Hof zu erhöhen.
  • Bürgerinnen und Bürgern eine Alternative für den Transport von Personen und Lasten aufzuzeigen und somit die Anschaffung von Zweit- und Drittautos zu reduzieren.
  • Nachhaltig und schrittweise die Luftqualität durch Reduzierung der Anzahl der mit Verbrennungsmotor betriebenen Kraftfahrzeuge in der Stadt zu verbessern.

Vorgaben

Das Fahrrad muss...

Unter die Förderung fallen alle Lastenfahrräder mit batterieelektrischer Unterstützung, das heißt zulassungs- und versicherungsfreie Fahrräder mit Tretunterstützung bis 25 km/h wie auch zulassungs- und versicherungspflichtige Lastenpedelecs bis 45 km/h. Wichtig ist die Zuladung: „Das Lastenfahrrad muss mindestens 50 Kilogramm zuzüglich Fahrergewicht transportieren können“, sagt Baumann. Nicht unter die Förderung fallen nachträglich umgebaute Fahrräder sowie E-Bikes. Auch gebrauchte oder geleaste Fahrräder, sowie Fahrräder die bereits vor Antragstellung erworben wurden, sind nicht förderfähig.

2 Jahre Nutzung

Insgesamt 5000 Euro hat die Stadt Hof für die Bezuschussung reserviert – also für genau zehn umweltfreundliche Transportfahrräder. Voraussetzung für den Zuschuss ist, dass die Fahrräder zwei Jahre lang genutzt und nicht weiterverkauft werden. Die Stadt kann sich das Lastenpedelec spätestens einen Monat vor Ablauf der zwei Jahre durch den Antragsteller vorführen lassen. Für die ersten beiden Jahre bringen die Besitzer an dem Gefährt zudem sichtbar einen Aufkleber „Gefördert von der Stadt Hof“ an, den sie von der Stadt erhalten.

Ihr Weg zur Lastenpedelec-Förderung

  • Lassen Sie sich bei Ihrem Fahrradhändler beraten und ein Angebot erstellen.
     
  • Reichen Sie den Förderantrag, das Angebot und den Nachweis über den Wohnsitz in Hof bei Stadt Hof, Fachbereich 66 – Radverkehrsbeauftragter (per Mail, postalisch oder persönlich) ein. Die Mittel werden nach Eingang des vollständigen Antrages vergeben!

  • Nach Erhalt des Bewilligungsbescheides haben Sie vier Monate Zeit, das Lastenpedelec zu erwerben und den Kauf bei der Stadt Hof nachzuweisen.

  • Auszahlung der Förderung in Höhe von 500 €

Formulare zur Förderung des Lastenpedelecs

Richtlinie

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Antrag

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Bernhuber Bernd

Bernd Bernhuber

Fachbereich Tiefbau/Grünanlagen

 

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95028 Hof

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