Stadt Hof aktualisiert Allgemeinverfügung
Stadt Hof aktualisiert Allgemeinverfügung
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18.12.2020
Die Stadt Hof eine neue, von der Oberbürgermeisterin Eva Döhla unterzeichnete Allgemeinverfügung erlassen. Auf allen Straßen und Plätzen, auf denen bereits das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung vorgeschrieben ist, ist es am 31. Dezember 2020
und am 01. Januar 2021 untersagt, pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 im Sinne von § 3a des Sprengstoffgesetzes mit sich zu führen und abzubrennen. In die Kategorie F2 fallen Feuerwerkskörper wie z.B. Raketen, Batterien, oder Knallkörper.
Die Allgemeinverfügung lesen Sie hier, den dazugehörigen Plan finden Sie hier.
In einer weiteren Allgemeinverfügung wird die Ausgangsbeschränkung, die in der Allgemeinverfügung vom 17. Dezember 2020 geregelt ist, konkretisiert: Verwandte in gerader Linie und auch Geschwister können besucht werden.
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