Luxembourg Investment Group (LIG)
informiert über umfangreichste Vorarbeiten zum Bau der Hof Galerie - Projektdirektor Theis: "Kommen sehr gut voran, Spatenstich wohl noch in diesem Jahr!"
Nachdem der Bauantrag für die Hof Galerie am 14.03.2018 eingereicht wurde, steht die Beschlussfassung zur Baugenehmigung im Bauausschuss am 03.07.2018 unmittelbar bevor.
Nach Erteilung der Baugenehmigung soll dann möglichst noch in diesem Jahr der erste Spatenstich erfolgen. Die Zusammenarbeit mit der Stadt, insbesondere mit der Wirtschaftsförderung, ist sehr eng. „Wir stehen nahezu im täglichen Austausch über das Projekt. Die Kommunikation läuft aus unserer Sicht äußerst zufriedenstellend“, sagt Projektdirektor Fabian Theis von der LIG.
Das Bauprojekt Hof Galerie ist sehr komplex. „Wir möchten daher kurz dokumentieren, welche Schritte notwendig sind und waren, um bis zur Beschlussfassung über die Baugenehmigung zu gelangen. Deutlich wird dabei: Die Projektentwicklung geht zu unserer Freude – und gemessen an vergleichbaren Projekten in anderen Städten – sehr zügig voran“, so Theis.
Diese Maßnahmen waren bislang notwendig und wurden umgesetzt:
Standortanalyse:
• Geografische Lage
• Verkehrsstruktur
• Wirtschaftsstruktur
• Investitionsklima
• Soziodemografische Struktur
Marktanalyse:
• Flächenbestand
• Flächenbedarf
• Potenzialanalyse
Prüfung der Grundbuchsituation:
• Besitzverhältnisse, Dienstbarkeiten
Grundstückserwerb
Bestandsdokumentation an Nachbargebäuden
Beweissicherung
Abbruch des Bestandsgebäudes:
• Beantragung Fördermittel
• Ausschreibungs- und Vergabeverfahren
• Vorzeitiger Maßnahmenbeginn
• Ausführungsfristen
Überarbeitung des Gesamtkonzeptes:
• Neuplanung des Projekts samt Ausarbeitung der Gestaltung
Integrierung des Busbahnhofs:
• Abstimmung mit HEW und Regionalbusunternehmen
• Anpassung an öffentlich-rechtliche Vorgaben
Schaffung baurechtlicher Voraussetzungen:
• Entwurfs- und Genehmigungsplanung mit Ausarbeitung des Bauantrages nach Anpassung an den Bebauungsplan
• Bauleitverfahren:
• Aufstellungsverfahren
• Beteiligungsverfahren:
• frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
• erneute öffentliche Auslegung
• Abwägungsprozess
• Abschluss städtebaulicher Verträge
• Satzungsbeschluss und Bekanntmachung: B-Plan tritt in Kraft
• Einholung zahlreicher Gutachten im Rahmen des Bauplanungsprozesses
Ausführungsplanung unter Beteiligung von Objektplaner (Architekt), Haustechniker (u.a. Gas-, Wasser, Abwasser- und Feuerlöschtechnik; Wärmeversorgungs- und Raumlufttechnik, Elektrotechnik) sowie Statiker; Berücksichtigung der unterschiedlichsten Mieterbedürfnisse in der Planung
Verhandlung und Abschluss von Mietverträgen: Interessenbekundung, Aushandlung der Verträge und Anpassung der Planung (Mieterbaubeschreibung)
Quelle: MESA Development
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