In Teilen von Bismarck- und Schillerstraße
gilt 30 Minuten Höchstparkdauer
Zur besseren Anbindung der Geschäfte rund um das Areal der künftigen HofGalerie hat der Verkehrsbeirat der Stadt Hof empfohlen, eine Höchstparkdauer von 30 Minuten in der direkten Umgebung einzurichten. Die Parkscheiben-Regelung wird in der Bismarckstraße zwischen Luitpoldstraße und Schillerstraße bergab auf der rechten Seite sowie in der Schillerstraße zwischen dem Parkdeck der Sparkasse und der Marienstraße gelten. Eine entsprechende Beschilderung ist angebracht. Während die Luitpoldstraße zwischen Altstadt und Marienstraße ausschließlich dem Busverkehr als Interimsbusbahnhof vorbehalten bleibt, kann künftig für die Erledigung kürzerer Einkäufe in den umliegenden Geschäften in diesen beiden Straßenzügen mit Parkscheibe und damit kostenlos geparkt werden.
Die Stadtverwaltung folgt damit dem Wunsch zahlreicher Geschäftsleute im Umfeld der künftigen HofGalerie nach, die gerade für Gehbehinderte und Senioren in unmittelbarer Nähe attraktivere Kurzzeit-Parkmöglichkeiten anbieten möchten. Die Parkplätze in der Schillerstraße können wie bisher über die Bismarckstraße angefahren werden, für die Parkplätze in der oberen Bismarckstraße darf diese bergauf bis zur Fußgängerzone Altstadt befahren werden. Die Fußgängerzone kann bis zu der auf dem Pflaster angebrachten gelben Markierung unter größter Vorsicht als Wendeplatz genutzt werden. Die Fahrzeuge müssen dann bergab rechts nach dem Taxistand mit Parkscheibe geparkt werden. Selbstverständlich darf man dann als Anlieger das Sperrschild auf Höhe des Biengäßchens bergauf überfahren.
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