Gewerbesteuerforderungen:
Unbürokratische Stundung durch die Stadt Hof
Für bereits entstandene und aktuell fällige Gewerbesteuerforderungen (Festsetzungen für vergangene Jahre) räumt die Stadt Hof ihren Gewerbetreibenden eine unbürokratische Stundungsmöglichkeit ein. Diese Stundung sieht pauschal wie folgt aus: Die aktuelle Forderung wird auf sechs Raten verteilt, wobei die erste Rate zum Monatsende Mai 2020 zu zahlen ist. So bleiben die Monate März und April zunächst frei von Zahlungsverpflichtungen. Diese Möglichkeit, Forderungen unbürokratisch zu stunden, wird zunächst bis 19.04.2020 befristet.
Anträge auf Herabsetzung der Gewerbesteuervorauszahlungen werden ebenfalls unbürokratisch bearbeitet. Hierbei ist zu beachten, dass der Antrag an das zuständige Finanzamt in Kopie beizufügen ist. Die Stadt Hof setzt die Herabsetzung dann vorab um. Für die vorstehenden Maßnahmen reicht ein formloser Antrag per Fax (09281/815-87-1323) oder an die Emailadresse steuern@stadt-hof.de aus. Enthalten sein sollten die betroffenen Forderungen, die Steuernummer sowie das Kassenzeichen der Stadt Hof. Auch der Postweg steht dafür natürlich weiterhin offen.
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95028 Hof
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post@stadt-hof.de
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