Aktuelle Vorgaben
für Besuche in Pflegeeinrichtungen und auf Kinderspielplätzen
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat das Besuchsverbot in Altenpflegeeinrichtungen, Seniorenresidenzen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen gelockert. Demnach dürfen seit Samstag Bewohnerinnen und Bewohner unter bestimmten Bedingungen wieder besucht werden.
Dabei ist folgendes zu beachten:
- Der Kreis der möglichen Besucher ist auf nahe Angehörige (z.B. Ehegatten, Lebenspartner, Geschwister, Eltern) sowie eine weitere feste Person beschränkt.
- Es ist täglich ein Besuch durch eine Person aus dem o.g. Personenkreis erlaubt.
- Die Besuche erfolgen ausschließlich in einem von der Einrichtung festgelegten Besuchszeitraum.
- Jeder Besucher muss sich namentlich bei der Einrichtung registrieren lassen.
- Für die Besucher gilt eine Maskenpflicht und das Gebot, durchgängig einen Mindestabstand von 1,50 m einzuhalten.
Die Pflegeeinrichtungen in Stadt und Landkreis Hof haben darüber hinaus weitere, individuelle Regelungen getroffen, um die Sicherheit ihrer Bewohner zu gewährleisten. Besucher werden gebeten, diese bei den Einrichtungen vor Ort zu erfragen. Ebenso, ob und wann die jeweiligen Einrichtungen die Besuchsregelungen lockern.
Genauso gelten aktuell auf den wieder freigegebenen Spielplätzen noch besondere Regeln: Eltern werden gebeten, darauf zu achten, dass Kinder nur in Begleitung von Erwachsenen auf Spielplätze dürfen. Zudem müssen diese dafür Sorge tragen, dass auch zwischen den Kleinen ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird.
Kontakt
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95028 Hof
+49 (0)9281 815 0
+49 (0)9281 815 1199
post@stadt-hof.de
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