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Baugenehmigungsverfahren; Auskunft über den Bearbeitungsstand

Wenn Sie eine Baugenehmigung beantragt haben, können Sie sich gegebenenfalls online über den Bearbeitungsstand informieren.

Sie benötigen hierzu die Zugangsdaten, die Ihnen von der Bauaufsichtsbehörde mitgeteilt worden sind.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)

Für Sie zuständig:

Stadt Hof - Sachgebiet Baurecht und Bauordnung

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95028 Hof

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Gleim Stephan

Dr. Stephan Gleim

Unternehmensbereich Planen, Bauen, Umwelt

Karolinenstraße 17

95028 Hof

09281 815 1501