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Lebensmittelüberwachung; Durchführung von Betriebs- und Produktkontrollen

Die amtliche Lebensmittelüberwachung kontrolliert, ob Lebensmittelunternehmen die rechtlichen Vorgaben zum Schutz der Verbraucher einhalten und ihrer Verpflichtung nachkommen, nur sichere Lebensmittel an Verbraucher abzugeben.

Bei Verbraucherbeschwerden ist eine schnelle Meldung an die amtliche Lebensmittelüberwachung sowie eine Aufbewahrung des betreffenden Produkts zielführend.

Verbraucherbeschwerden werden grundsätzlich kostenfrei bearbeitet.

Verantwortlich für die Lebensmittelüberwachung sind die Länder. In Bayern liegt die sachliche Zuständigkeit bei den Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämtern und kreisfreien Gemeinden) und der Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen.

Die Lebensmittelüberwachung kontrolliert risikoorientiert Betriebe, in denen Lebensmittel hergestellt, behandelt oder in Verkehr gebracht werden also z. B. Herstellerbetriebe, Gaststätten, Lebensmittelgroß- und Einzelhandel, Importeure, Imbissstuben und Wochenmärkte. Dabei überprüft sie u. a. die Lebensmittelhygiene in Betrieben.

Ein weiterer wichtiger Teil der Lebensmittelüberwachung ist die risikoorientierte Untersuchung von verschiedenen Erzeugnissen. Dazu erstellt das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) Probenpläne. Die Experten am LGL erstellen nach Durchführung verschiedener Untersuchungen ein Gutachten, in dem sie die gewonnenen Ergebnisse einschließlich lebensmittelrechtlicher und ggf. toxikologischer Bewertung darlegen. Auf der Grundlage dieses Gutachtens entscheiden die Kreisverwaltungsbehörden über die ggf. zu treffenden Maßnahmen.

Für Verbraucherbeschwerden besteht eine Hotline Vertrauliche Hinweise (siehe unter "Weiterführende Links").

Lebensmittel - Vertrauliche Hinweise online übermitteln

Bürger können dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit anonym Hinweise auf Verstöße gegen das Lebensmittelrecht übermitteln.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)

Für Sie zuständig:

Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

Hausanschrift

Flessastraße 2
95326 Kulmbach

Postanschrift

Flessastraße 2
95326 Kulmbach

Telefon
+49 9221 4070-100

Telefax
+49 9221 4070-199

Sicheres Kontaktformular
Ihr Kontakt mit der Behörde, aber sicher!

E-Mail
poststelle@kblv.bayern.de

Webseite
http://www.kblv.bayern.de

Stadt Hof - Lebensmittelüberwachung

Hausanschrift

Bürgerstr. 18
95028 Hof

Postanschrift

Postfach 1665
95015 Hof

Telefon
+49 9281 815-1437

Telefax
+49 9281 815-1197

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Ihr Kontakt mit der Behörde, aber sicher!

E-Mail
veterinaeramt@stadt-hof.de

Webseite
https://www.hof.de/

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