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Kommunale Förderungen

Verschönerung, Aufwertung, Wiederbelebung

Kommunen können in Erneuerungsgebieten zur vereinfachten Förderung kleinerer privater Maßnahmen eigene Förderprogramme auflegen. Die Stadt Hof hat dafür nun drei Richtlinien erlassen, mit diesen können zum Beispiel Fassadeninstandsetzungen, Hofbegrünungen oder Aufwertungen von Geschäftsflächen bezuschusst werden.

Vorbehaltlich der Zuweisung von Fördermitteln durch die Regierung von Oberfranken und vorbehaltlich der Genehmigung des städtischen Haushalts können nach Inkrafttreten der Richtlinien am 01.05.2021 Fördermittel an bauwillige Antragsteller ausgereicht werden.

Der Antrag auf Förderung muss nach Beratung durch den jeweiligen Ansprechpartner und vor Beginn der Arbeiten eingereicht werden.
Die Förderung erfolgt nach dem „Windhundprinzip“. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

 

In diesem Übersichtsplan finden Sie die Sanierungsgebiete und Stadtumbaugebiete, in denen die Richtlinien zur Anwendung kommen.

Übersicht

der Stadtgebiete

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Ansprechpartner.....

im Sanierungsgebiet:

Liegt Ihr geplantes Vorhaben in einem festgelegten Sanierungsgebiet ist Ihr Ansprechpartner als Sanierungsträger der Stadt Hof die Stadterneuerung Hof GmbH:

Frau Sandra Gemeinhardt

Telefon:
+49 (0)9281 812 517

E-Mail: 
Sanierung(at)stadtwerke-hof.de

in einem Stadtumbaugebiet:

Liegt Ihr geplantes Vorhaben im Gebiet "Lebendige Zentren" oder "Sozialer Zusammenhalt" kontaktieren Sie bitte den Fachbereich Stadtplanung der Stadt Hof:

Frau Alexandra Deeg

Telefon:
+49 (0)9281 815 1517

E-Mail: 
HofFoerderung(at)stadt-hof.de

HofFassade

Aufgaben und Ziele der Förderung

Ziel des Programms ist die Verbesserung des äußeren Zustandes von Wohn- und Geschäftsgebäuden und des stadtgestalterischen Erscheinungsbildes sowie die Bewahrung der Vielfalt an historischen Bauformen. Ferner soll die Förderung dazu beitragen, die städtebauliche Situation zu erhalten oder wiederherzustellen.
 

Gegenstand der Förderung

In die Förderung einbezogen sind alle privaten und öffentlichen Maßnahmen, die den Zielen der Sanierung entsprechen. Im Rahmen des kommunalen Förderprogramms können folgende Maßnahmen gefördert werden: 

  • Instandsetzung, Neu- und Umgestaltung von Fassaden einschließlich Fenster, Fensterläden, Türen, Tore und Fallrohre.
  • Verbesserungen an Dächern, Dachaufbauten, Dacheindeckungen und der Dachentwässerung.
  • Umgestaltung von Außentreppen und Vordächern.

Nicht förderfähig sind Maßnahmen, die allein dem ordnungsgemäßen Bauunterhalt dienen sowie reine Schönheitsreparaturen, wie z. B. die Auffrischung des Fassadenanstrichs.

Richtlinien

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Antrag

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HofGrün

Aufgaben und Ziele der Förderung

Ziel des Programms ist die Aufwertung der Lebens- und Aufenthaltsqualität und die Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen, insbesondere in dicht besiedelten Bereichen der Stadt Hof. Gegenstand der Fördermaßnahmen sind die Begrünung von privaten Höfen, Freiflächen, Vorgärten, Dächern und Fassaden, um einen Beitrag zu einer ökologisch orientierten Stadtentwicklung zu leisten und das Stadtklima nachhaltig positiv beeinflussen zu können.

Förderfähige Maßnahmen

  • Entsiegelung und Begrünung von privaten Höfen und Freiflächen, wenn sie danach den Bewohnerinnen und Bewohnern zur Verfügung gestellt werden.
  • Herstellung von Baumstandorten und die Pflanzung von Bäumen (gemäß Pflanzliste).
  • Begrünung von Fassaden und Dächern.
  • Landschaftsplanerische Leistungen, die damit im Zusammenhang stehen.

Richtlinien

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Antrag

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Pflanzliste Bäume

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HofGeschäfte

Aufgaben und Ziele der Förderung

Zweck der Förderung ist die Aufwertung von Handels- und Gewerbeflächen zur Unterstützung und Wiederbelebung der Innenstadt. Das Geschäftsflächenprogramm soll Einzelhändler, Gastronomen und Dienstleister bei allen Baumaßnahmen unterstützen, die zur Aufwertung ihrer Geschäfte und damit des Stadtbildes beitragen.

Gegenstand der Förderung

In die Förderung einbezogen sind alle Maßnahmen, die den Zielen der Aufwertung entsprechen. Im Rahmen des kommunalen Förderprogramms können folgende Maßnahmen gefördert werden: 

  • Umbaumaßnahmen zur Aufwertung bestehender Geschäfts-, Dienstleistungs- und Gastronomieflächen einschließlich dazugehöriger Neben- und Lagerräume bei Vorliegen eines deutlichen Missstandes.
  • Kosten für eine fachgerechte und qualifizierte Planung.

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Muehlbauer Ute

Ute Mühlbauer

Fachbereich Stadtplanung

09281 815 1517