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Gewerbeanzeige; Gewerbeummeldung

Wesentliche Änderungen der gewerblichen Tätigkeit und die Verlegung des Betriebs innerhalb der Gemeinde müssen angezeigt werden.

25 bis 100 EUR gemäß Kostenverzeichnis (5.III.5/2.) zum Kostengesetz

Eine Gewerbeummeldung kann notwendig sein, wenn Sie

  • den Sitz Ihres Betriebes innerhalb der Gemeinde verlegen;
  • den Gegenstand Ihres Gewerbes wechseln;
  • Ihren Namen bzw. bei juristischen personen (z.B. GmbH, UG ) den Namen des Unternehmens ändern oder
  • den Gegenstand Ihres Gewerbes auf Waren oder Dienstleistungen ausdehnen, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind.

Bestimmte Gewerbe sind zwar nicht erlaubnispflichtig, unterliegen aber einer besonderen behördlichen Überwachung (überwachungsbedürftige Gewerbe gem. § 38 GewO). Betroffen sind folgende Gewerbezweige:

  1. An- und Verkauf durch auf den Handel mit Gebrauchtwaren spezialisierte Betriebe;
  2. Auskunftserteilung über Vermögensverhältnisse und persönliche Angelegenheiten;
  3. Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften;
  4. Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften;
  5. Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen einschließlich der Schlüsseldienste; und
  6. Herstellen und Vertreiben spezieller diebstahlsbezogener Öffnungswerkzeuge.

Die Gewerbeummeldung muss schriftlich über das bereitgestellte Formular erfolgen. Der Empfang der Gewerbeanmeldung wird von der zuständigen Behörde bescheinigt.

Über die Gewerbeummeldung werden auch an andere Stellen (z.B. Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer) informiert.

Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts

Die Anzeige ist bei Verlegung des Betriebs oder Änderung des Gewerbegegenstands vorzunehmen.

Bei der Gewerbeummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes wird unverzüglich die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden überprüft. Der Antragsteller ist daher verpflichtet, einen Zuverlässigkeitsnachweis zu erbringen.

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Hof)

Gewerbeummeldung Online

Sie können ein Gewerbe online ummelden.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)

Für Sie zuständig:

Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth

Hausanschrift

Bahnhofstraße 25
95444 Bayreuth

Postanschrift


95440 Bayreuth

Telefon
+49 921 886-0

Telefax
+49 921 886-9299

E-Mail
info@bayreuth.ihk.de

Webseite
http://www.bayreuth.ihk.de

Handwerkskammer für Oberfranken

Hausanschrift

Kerschensteinerstr. 7
95448 Bayreuth

Postanschrift

Kerschensteinerstr. 7
95448 Bayreuth

Telefon
+49 921 910-0

Telefax
+49 921 910-309

E-Mail
info@hwk-oberfranken.de

Webseite
http://www.hwk-oberfranken.de

Stadt Hof - Gewerbeangelegenheiten, Veranstaltungen und Märkte

Hausanschrift

Klosterstraße 1-3
95028 Hof

Postanschrift

Postfach 1665
95015 Hof

Telefon
+49 9281 815-1421

Telefax
+49 9281 815-1199

Sicheres Kontaktformular
Ihr Kontakt mit der Behörde, aber sicher!

E-Mail
oeffentliche-sicherheit-und-ordnung@stadt-hof.de

Webseite
https://www.hof.de/

Gewerbeummeldung

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Hetz Peter

Peter Hetz

Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Verkehrsaufsicht

 

Klosterstraße 1 - 3

95028 Hof

09281 815 1421

09281 815 1435

09281 815 1425