Auszug aus der Bibliothekssatzung vom 21.02.2011
Art und Höhe der Benutzergebühren
1. Für die Benutzung
der Stadtbücherei werden Gebühren für die Ausstellung bzw. Verlängerung des
Bibliotheksausweises in folgender Höhe erhoben:
a)
Jahreskarte
23,00 €
b)
Quartalskarte
10,00 €
c)
Monatskarte
5,00 €
Die Gültigkeitsdauer wird vom Tage der Ausstellung an
berechnet.
2. Für die Benutzung der Stadtbücherei durch Benutzer mit Erstwohnsitz in der Stadt Hof wird eine ermäßigte Gebühr für die Jahreskarte von 18,00 € erhoben.
3. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind von der Gebühr befreit.
4. Für die Ausstellung eines Ersatzbibliotheksausweises wird eine Gebühr von 10,00 € erhoben. Die Gültigkeitsdauer ändert sich nicht.
5. Zusätzlich werden folgende Benutzungsgebühren erhoben:
- Ausleihe
der Mediengruppe DVD-Spiel-/Sachfilm je
Titel
0,50 €
- Fernleihe wissenschaftlicher Literatur je gelieferten
Titel
1,50 €
6. Für die Vorbestellung von Medien wird eine Gebühr von 0,50 € pro Medium erhoben.
7. Für die Nutzung des Internets durch bibliothekseigene bzw. mitgebrachte Computer wird eine Gebühr von 0,50 € pro angefangener halber Stunde erhoben.
Schadenersatz
Für jede Beschädigung oder den Verlust von
Medien ist der Benutzer schadenersatzpflichtig.
Säumnisgebühren
1. Wird die Leihfrist für ein Medium
überschritten, so wird eine Säumnisgebühr je Medium in folgender Höhe
erhoben:
a) gedrucktes Medium, CD-ROM, Sach-CD, Kinder-CD/-MC,
Spiele
pro angefangene
Woche
0,50
€
b) Video, DVD, Literatur- und Musik-CD
pro angefangenen
Tag
1,00
€
Als Säumnistage gelten alle Öffnungstage der Stadtbücherei.
2. Für jede Mahnung wird eine Gebühr von 3,00 € erhoben.
Ausleihe, Verlängerung
1. Gegen Vorlage des gültigen
Bibliotheksausweises werden Medien zur privaten Nutzung ausgeliehen. Die
Leihfrist beträgt für folgende Medien:
a) Bücher, Literatur-CDs,
Kinder-CDs, Sach-CDs,
CD-ROMs, Spiele, Zeitschriften,
Karten 4
Wochen
b) Musik-CDs,
MCs
2
Wochen
c) Videos,
DVDs
1
Woche
2. Die Leihfrist der ausgeliehenen Medien kann bis zu
zweimal verlängert werden, wenn keine anderweitige Vorbestellung
vorliegt. Die Leihfrist für DVDs kann nicht verlängert werden.
Die Bibliothekssatzung trat am 01.03.2011 in Kraft.