Hofer Himmel, 25.08.2009
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Was sagt die Feuerwehr zum Bau des Daches? Wie sind die brandschutzrechtlichen Fragen geklärt?

 

Alle Planungsarbeiten sind in enger Absprache mit der Feuerwehr und Bauordnung geschehen. Damit wurden auch die brandschutzrechtlichen und baurechtlichen Aspekte berücksichtigt. Dadurch, dass die Konstruktion, bis auf einen kleinen Bereich an der Altstadtpassage, nicht an den Häuserfassaden befestigt ist, sondern es einen befahrbaren "Gang" zu den Häusern gibt, kann ein Einsatz der Feuerwehr oder des Rettungsdienstes ungehindert stattfinden.


Wie ist das Bodenniveau des oberen Sonnenplatzes und der Zufahrt zu Sonnenplatz Nr. 4?

Die Topographie des Sonnenplatzes wird nivelliert, sodass sich der Platz zur Altstadt hin öffnet. Die Begrenzung durch die Mauern wird durch eine großzügige und offene Treppenanlage ersetzt, die gleichzeitig Aufenthaltsmöglichkeiten und Wartezonen für den Busbetrieb bietet. Die neue Planung Sonnenplatz Nr. 2 erhält einen ebenen Vorplatzbereich, sodass die Fußgänger direkt an den Schaufenstern entlanggehen können. Die Einfahrt am Sonnenplatz Nr. 4 bleibt weiterhin erhalten und der bisher steile Anstieg wird entschärft.



Ist ein niveaugleicher Straßenbelag auf dem Sonnenplatz bzw. der Bismarckstraße/Luitpoldstraße möglich? Welche Möglichkeiten der Gestaltung können getroffen werden, wenn der Übergang zwischen Fahrbahn und Fußgängerbereich abgegrenzt werden muss, um die entsprechende Verkehrssicherheit gewährleisten zu können?

Ein niveaugleicher Straßenbelag ist in diesem Bereich schwierig, da bisher die polizeirechtliche Genehmigung, den Sonnenplatz als einen verkehrsberuhigten Bereich zu definieren, fehlt. Um jedoch die Großzügigkeit des Platzbereiches zu stärken und die Platzfläche als Gesamtheit wahrnehmbar zu machen, wird auch die Fahrbahn mit dem gleichen Pflaster wie die Platzbereiche durchgepflastert. Lediglich niedrige Rundbordsteine (3 cm Höhe) grenzen die Fahrbahn von der Platzfläche ab. Damit die Verkehrssicherheit für die Fußgänger gewährleistet bleibt, wird anstelle eines Zebrastreifens eine Fußgängerampel in Höhe der geplanten Stadtinfo installiert.





© 2009 Stadt Hof  -  Letzte Aktualisierung am 24.04.2009