Tipps und Hilfen für die Kfz-Zulassung
Hinweise:
- Einführung von Wechselkennzeichen in der Bundesrepublik Deutschland zum 01.07.2012
- Neue Fahrzeug - Zulassungsverordnung (FZV) ab dem 01.03.2007
- Kraftfahrzeugsteuer seit 01.01.2006
- Neue Fahrzeugpapiere seit 01.10.2005
- Fahrzeug richtig verkaufen
- Rückstände von Verwaltungsgebühren gegenüber der Stadt Hof
- Zulassung durch Bevollmächtigte
- Zulassung auf minderjährige Personen
- Zulassung als Firmenfahrzeug
- Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge ab 01.03.2007
- Nutzung von Tempo 100 km/h Plaketten an PKW-Anhängern
- Elektronische Versicherungsbestätigung
Erforderliche Unterlagen bei:
- Neuzulassungen
- Umschreibung eines Fahrzeuges innerhalb der Stadt Hof
- Umschreibung eines Fahrzeuges von außerhalb
- Kennzeichenmitnahme vom Landkreis Hof
- Wiederzulassung eines Fahrzeuges
- Zulassung eines Neufahrzeuges aus dem Ausland
- Zulassung eines gebrauchten Fahrzeuges aus dem Ausland
- Kurzzeitkennzeichen (Überführungskennzeichen)
- Rote Dauerkennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung (Kfz-Handel)
- Rote Dauerkennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung Oldtimer (07..)
- Kennzeichenverlust oder Diebstahl
- Ausstellung eines Ersatzfahrzeugbriefes / ZB II
- Ausstellung eines Ersatzfahrzeugscheines / ZB I
- Betriebserlaubnis
- Außerbetriebsetzung (Abmeldung) eines Fahrzeuges
- Historische Kennzeichen
- Berichtigung der Fahrzeugpapiere (pers. Daten, Adresse oder techn. Änderung)
- Internationale Zulassung (Ausfuhrkennzeichen)
- Änderung des Saisonzeitraumes
Formulare:
- Vollmachtsvordruck mit Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (bei Bevollmächtigten)
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (nur wenn Halter persönlich zulässt)
- Antrag auf Fahrzeugtausch bei Taxis/Mietwagen
Aufgrund der sich ständig ändernden Rechtsgrundlagen kann keine Gewähr für die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit der genannten Angaben geleistet werden.


