Studium zum/zur Diplom-Verwaltungswirt/in (FH) in der Kommunalverwaltung
(ehemals gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst)
Mit dem Abschluss als Diplom-Verwaltungswirt/in (FH) sind Sie bei der Stadt Hof mit verantwortlichen Aufgaben innerhalb der verschiedenen Fachbereiche betraut. Sie befassen sich mit komplexen Aufgabenstellungen, entscheiden über Anträge und nehmen als Vorgesetzte Führungsverantwortung für ihre Mitarbeiter war. Sie sollten sich für die sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhänge in unserer Gesellschaft interessieren und ein hohes Maß an Einsatzbereitschaft und sozialer Kompetenz mitbringen.
Arbeitszeit
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt unabhängig von den Öffnungszeiten der Behörde zurzeit 42 Stunden.
Bezahlung
Bereits während der Ausbildung erhalten Sie monatliche Bezüge in Höhe von ca. 960 € netto. Nach der Ausbildung beträgt das Anfangsgrundgehalt ca. 1830 € netto (ledig, keine Kinder).
Duales Studium
Das Studium zum/zur Diplom-Verwaltungswirt/in dauert drei Jahre und beginnt jeweils am 01. Oktober eines Jahres. Dabei wechseln Fachstudienabschnitte und berufspraktische Studienabschnitte ab.
Das Fachstudium dauert insgesamt 21 Monate und wird an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege, Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung in Hof absolviert. Es werden Kenntnisse im öffentlichen und privaten Recht, in Wirtschafts- und Finanzlehre, in den Sozialwissenschaften sowie in der Verwaltungslehre und Informatik vermittelt.
Der berufspraktische Teil dauert 15 Monate und gibt Ihnen Einblick in die zentralen Bereiche der Stadtverwaltung Hof, z. B. Personal und Organisation, Kämmerei, Stadtkasse, öffentliche Sicherung und Ordnung.
Voraussetzungen und Bewerbung
Für die Auswahl der Bewerber/innen ist das beim Landespersonalausschusss erzielte Gesamtergebnis entscheidend. Zu diesem Auswahlverfahren werden Bewerber/innen zugelassen die
- Deutsche im Sinn des Art. 116 Grundgesetz sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder die Staatsangehörigkeit von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz besitzen oder bei einem laufenden Einbürgerungsverfahren bis zum Einstellungstermin erwerben werden,
- mindestens die unbeschränkte Fachhochschulreife oder einen vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus als gleichwertig anerkannten Bildungsstand bereits erworben haben oder voraussichtlich bis spätestens zum Einstellungstermin erwerben werden ( http://www.km.bayern.de/km/schule/abschluesse/ ),
- und zum Einstellungszeitpunkt das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Die Stadt Hof gibt ihren Bedarf an Nachwuchskräften öffentlich in der Tagespresse, im Internet und bei der Arbeitsvermittlung bekannt. Sollten Sie aufgrund einer solchen Stellenanzeige eine Einstellung bei der Stadt Hof anstreben und die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, müssen Sie sich bei der Geschäftsstelle des Bayerischen Landespersonalausschusses online für das Auswahlverfahren anmelden und als Einstellungs-behörde die Stadt Hof auswählen. Eine schriftliche Bewerbung bei der Stadt Hof ist erst nach Aufforderung bei Feststehen der Prüfungsergebnisse erforderlich.
Nächste Möglichkeit zur Anmeldung:
In 2012 können Sie sich
wieder von Anfang April bis Anfang Juli für das Auswahlverfahren anmelden - Die
Prüfung für die Studienplätze, die in 2013 zu vergeben sind, findet Anfang
Oktober statt.
Anmeldung und genauere Informationen unter: www.lpa.bayern.de
Ihr Ansprechpartner bei der Stadt Hof: Ausbildungsleiter:
Herr
Pachsteffl, Fachbereich 10 - Personal, Tel. 09281 815-1162



