Bauleitplanung der Stadt Hof
Einfacher Bebauungsplan „„Regelung der Zulässigkeit von Vergnügungs-stätten und des Einzelhandels im Bereich zwischen Saale und Ernst-Reuter-Straße sowie zwischen Q-Bogen und Alsenberg“ (Stand: August 2011)
Satzungsbeschluss:
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 28.07.2011 den Feststellungs- und Satzungsbeschluss gefasst.
Der Bebauungsplan wird zur Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung (Parallelverfahren) an die Regierung von Oberfranken geschickt.
Lage:
Die Gebiete liegen innerhalb des Stadtgebietes im näheren und weiteren Bereich des Hauptbahnhofes und teilweise im Bahnhofsviertel. Der gesamte Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 33 ha und untergliedert sich in unterschiedliche Teilflächen:
Ziel und Zweck der Planung:
Ziel ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu schaffen im Sinne von Bestandserhaltung und -sicherung von Vergnügungsstätten sowie die Einschränkung städtebaulich bedenklicher bzw. unverträglicher Nutzungen.
Gemäß Zentrenkonzept erfüllt das Plangebiet nicht die Kriterien für die Nutzung bzw. den Handel mit zentrenrelevanten Waren – die Areale liegen weder in der Einkaufsinnenstadt noch in einem Gebiet zur Ansiedlung eines Nahversorgungszentrums.
Zur Regelung der Vergnügungsstätten und des Einzelhandels wird deshalb ein einfacher Bebauungsplan aufgestellt.



