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Bauleitplanung der Stadt Hof

Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Tuchergelände I (Stand: August 2011)


In Kraft treten:

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 28.07.2011 den Satzungsbeschluss gefasst.

Mit der Bekanntmachung des Beschlusses am 12.08.2011 in der Stadtausgabe der Frankenpost tritt der Bebauungsplan in Kraft.


Lage:

Das Grundstück befindet sich im nördlichen Stadtgebiet von Hof und ist ein Teilbereich des bestehenden Bebauungsplanes „Tuchergelände“.

Ziel und Zweck der Planung:

In dem vorhandenen Verbrauchermarkt der Firma „marktkauf“ ist seit ca. 2 Jahren die ehemalige Fläche des Bau- und Gartenmarktes vakant. Eine adäquate Nachnutzung konnte bislang auf Grund der bestehenden Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes nicht etabliert werden.

Es ist vorgesehen die Änderung des bestehenden Bebauungsplanes im sogenannten `vereinfachten Verfahren` gem. § 13 BauGB durchzuführen, da Grundzüge der Planung, wie z.B. Änderung der Baugrenzen, Gebietsausweisung, Grundflächenzahl, etc. nicht betroffen sind. Lediglich die Sortimentsfestsetzung `Baumarkt` wird geändert.