Die neue getrennte Abwassergebühr
Im Zuge eines zurückgehenden Wasserverbrauchs und gleichbleibender Unterhaltungskosten für Leitungssysteme, etc. kommt es im Jahr 2011 zu unvermeidlichen Erhöhungen bei den allgemeinen Abwasserkosten. Durch die Einführung der getrennten Abwassergebühr werden diese Erhöhungen jedoch stark abgemildert. Ein Grund dafür: Große Flächennutzer wie z.B. Supermärkte werden durch die getrennte Abwassergebühr stärker in die Finanzierung eingebunden als zuletzt.
Anhand folgender Rechenbeispiele ist der Vorteil der getrennten Gebühr im
Vergleich zu den sonst anfallenden Gebührenerhöhungen erkennbar:
(NW=Niederschlagswasser / SW=Schmutzwasser)

Berechnung der neuen getrennten Abwassergebühr:
Ihre Abwassergebühr errechnet sich derzeit allein über die Menge des von Ihnen bezogenen Frischwassers. Aus rechtlichen Gründen wird ab 01.01.2011 auf die „getrennte Abwassergebühr“ umgestellt. Das heißt für Sie konkret: Die bisherige Abwassergebühr wird in einen Schmutzwasser- und einen Niederschlagswasseranteil aufgeteilt.

Ziel dieser getrennten Abwassergebühr ist eine gerechte und verursacherorientierte Verteilung der Kosten für die öffentliche Abwasserbeseitigung.
Die Schmutzwassergebühr wird weiter auf der Grundlage Ihres Frischwasserverbrauches berechnet. Die Niederschlagswassergebühr beruht zukünftig auf der Größe Ihrer bebauten bzw. befestigten Flächen, von denen Niederschlagswasser in die Kanalisation eingeleitet wird. Diese Flächen wurden von einer Fachfirma für jeden Grundstückseigentümer vorermittelt und mit einem Gebietsabflussbeiwert (GAB) versehen.
Merkblatt zur Flächenermittlung
Die einzelnen GABs entnehmen Sie bitte den entsprechenden Karten.
Sollten die abflusswirksamen Flächen auf Ihrem Flurstück allerdings um mehr als 15 % von den von uns ermittelten Werten abweichen, haben Sie die Möglichkeit, einen Anpassungsantrag zu stellen.
Download des
Anpassungsantrags
Häufig gestellte Fragen beantworten wir hier.
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