Die Reichskristallnacht in Hof
von Dr. Arnd Kluge, Stadtarchiv Hof, 2002
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In Adolf Hitlers Programmschrift „Mein Kampf“, die in zwei Bänden zuerst 1925 und 1927 veröffentlicht wurde, sind zahlreiche Angriffe auf Juden enthalten. Hitler sprach von der „Judenfrage“. Er unterstellte den Juden, im Gegensatz zur Herrenrasse der „Arier“ zu stehen und prototypische Untermenschen zu sein. Sie seien Marxisten und bedienten sich zur Verwirklichung ihrer Ziele der Demokratie und insbesondere der Sozialdemokratie. Auf der anderen Seite behauptete er, dass die Juden die internationalen Konzerne und Kapitalmärkte beherrschten. Ohne auf logische Brüche in seiner Argumentation Rücksicht zu nehmen, identifizierten Hitler und seine Anhänger alle politischen Bestrebungen, die sie bekämpften, mit den Juden, indem sie eine geheime jüdische Verschwörung gegen die von ihnen verkörperte politische Richtung annahmen.
Im Unterschied zum traditionellen Antijudaismus, der den Juden vom
christlichen Standpunkt aus die „falsche“ Religion und die aktive Feindschaft
zum Christentum vorwarf, zielten die Nationalsozialisten nicht auf religiöse,
sondern auf rassistische Sichtweisen ab. Sie behaupteten, die Juden seien keine
Religions-, sondern eine Abstammungsgemeinschaft („Rasse“). Der „Antisemitismus“
der Nationalsozialisten gab den Juden keine Chance. Konnte in der Phase des
Antijudaismus ein Jude durch Übertritt zum Christentum sein Leben retten und ein
anerkanntes Mitglied der Mehrheitsgesellschaft werden, so besaß er diese
Möglichkeit unter der Prämisse des Antisemitismus nicht mehr, da er aus der
angeblichen Abstammungsgemeinschaft nicht austreten konnte.
Schon lange,
bevor Hitler am 30. Januar 1933 Reichskanzler wurde, stand fest und war
öffentlich bekannt, dass er beabsichtigte, die Juden rücksichtslos zu verfolgen
und die Ergebnisse der Judenemanzipation, der schrittweisen rechtlichen und
gesellschaftlichen Gleichstellung mit Nichtjuden im 19. und frühen 20.
Jahrhundert, rückgängig zu machen. Lediglich über die Methoden und die
Zeitpunkte der Maßnahmen der Judenverfolgung bestand noch keine Klarheit beim
breiten Publikum; diese richteten sich in der Folgezeit nach aktuellen
politischen Umständen, in erster Linie nach den Durchsetzungsmöglichkeiten,
welche sich den Nationalsozialisten in der jeweiligen innen- und
außenpolitischen Lage boten. Ob von vornherein die Ermordung aller Juden geplant
war, welche die Nationalsozialisten ab 1939 in Angriff nahmen, ist nicht mehr
festzustellen, da die Nationalsozialisten konspirativ handelten, auch während
sie die Regierung stellten, und von daher keine eindeutigen schriftlichen
Beweisstücke vorliegen. Da es in der Logik ihrer Ideologie lag, ist aber
zumindest beim engsten Führungskreis wohl davon auszugehen.
Die Judenpolitik
der Nationalsozialisten ab 1933 lässt sich in mehrere Phasen gliedern. Die erste
Phase von 1933 bis 1937 kann man als Absonderung mit Diskriminierung
kennzeichnen, die zweite 1937 bis 1939 als Ausschaltung mit Auswanderung, die
dritte ab 1939 als Massenliquidation. Selbstverständlich handelt es sich hierbei
um eine Typologie, welche das wirkliche Geschehen vereinfacht und von zeitlichen
Überschneidungen der einzelnen Maßnahmen absieht.
1. Absonderung mit Diskriminierung (1933-1937)
Am 1. April 1933
riefen die Nationalsozialisten zu einem Boykott-Tag auf, der sich gegen jüdische
Geschäfte, Freiberufler (Ärzte, Rechtsanwälte) und den Besuch öffentlicher
Bildungseinrichtungen durch Juden richtete. Die gewalttätigen Aktionen der NSDAP
mussten nach einigen Tagen abgebrochen werden, weil sich in Deutschland und im
Ausland massiver Widerstand regte. Die nichtjüdischen Beschäftigten in jüdischen
Kaufhäusern protestierten zum Beispiel gegen die Vernichtung ihrer
Arbeitsplätze. Gegen Literatur und Musik jüdischer Urheber wurde gehetzt,
jüdische Beamte wurden teilweise entlassen. Die sogenannten „Nürnberger Gesetze“
vom 15.9.1935 und ihre Ausführungsbestimmungen systematisierten die Absonderung
der Juden. Sie legten gerichtsverwertbar fest, wer als „Jude“ zu gelten hatte.
Deutsche Juden in diesem Sinne wurden auf eine Staatsangehörigkeit zweiter
Klasse beschränkt. Die Eheschließung mit einem Nichtjuden wurde ihnen verboten.
Die Juden wurden aus allen Berufen verdrängt mit Ausnahme des selbstständigen
Unternehmertums.
2. Ausschaltung mit Auswanderung (1937-1939)
Die
Reichskristallnacht bildete den Auftakt zur völligen Zerstörung der äußeren
Lebensgrundlagen der Juden in Deutschland. Sie zerstörte die Synagogen und mit
ihnen die israelitischen Kultusgemeinden, also die religiöse Basis der
Juden.
Ab 1937, vor allem ab Ende 1938 wurden die noch selbständigen
jüdischen Unternehmen „arisiert“: Die jüdischen Eigentümer wurden gezwungen,
ihre Unternehmen - meist unter dem wirklichen Wert - an nichtjüdische
Geschäftsleute zu verkaufen. Nach dem Zweiten Weltkrieg kam es zu zahlreichen
Restitutionsverfahren, in denen die ehemaligen Eigentümer oder ihre Erben ihr
Eigentum zurückbekamen oder entschädigt wurden. Mit der „Arisierung“ wurde der
Rest wirtschaftlicher Betätigung der Juden beseitigt.
Auswanderung von Juden
aus Deutschland, in erster Linie nach Palästina oder Amerika, gab es seit 1933.
Sie verstärkte sich 1938 nach der Reichskristallnacht, bis am 23. Oktober 1941
die Auswanderung verboten wurde. Ungefähr die Hälfte der deutschen Juden (in den
Grenzen von 1937) wanderte aus. Aus kleinen Orten – auch aus Hof – zogen die
Juden vielfach in Großstädte, in denen sie glaubten, so weit wie möglich
unerkannt und unbehelligt leben zu können. Dies erwies sich als Irrtum.
3. Massenliquidation (1939 – 1945)
Die massenhafte Ermordung der
Juden im Herrschaftsbereich der Nationalsozialisten begann unmittelbar nach dem
Überfall auf Polen am 1. September 1939. Die Siege der deutschen Wehrmacht in
der ersten Phase des Zweiten Weltkriegs eröffneten den Zugriff auf Juden, die
außerhalb des Deutschen Reichs lebten, und verbesserten die Möglichkeiten der
Tarnung für dieses von weiten Kreisen der Bevölkerung abgelehnte Vorgehen.
Insgesamt wurden im Auftrag des Deutschen Reichs fünf bis sechs Millionen Juden
umgebracht. Der Massenmord wurde mit verschiedenen Methoden durchgeführt.
Das
sogenannte „Madagaskar-Projekt“ beabsichtigte, die Juden auf die Insel
Madagaskar im Indischen Ozean zu deportieren, wo sie als Sklaven Deutschlands
arbeiten sollten. Dazu kam es nicht, auch vorübergehend angelegte Judenreservate
in Polen und Südfrankreich waren von kurzer Dauer. Jüdische Arbeitssklaven
wurden allerdings in großem Umfang in Konzentrationslagern ausgebeutet. Die
Ausbeutung von Insassen der Konzentrationslager war nicht auf Juden beschränkt,
aber Juden wurden meist schlechter behandelt als andere. Sie wurden „durch
Arbeit vernichtet“.
Einsatzgruppen der deutschen Wehrmacht, der Polizei, der
SS und verbündeter örtlicher Milizen ermordeten während des Vormarschs der
Wehrmacht nach Osteuropa und der Besetzung der dortigen Länder die dort lebenden
Juden. Über eine Million Juden wurden von Erschießungskommandos umgebracht oder
in transportablen Wagen vergast.
Da Soldaten und SS-Angehörige von den
Massenerschießungen in Osteuropa zu Hause berichteten, bestand die Gefahr der
Beunruhigung der deutschen Bevölkerung. Die Grausamkeit der Maßnahmen ging nicht
an allen Beteiligten spurlos vorüber. Die Regierung sann daher nach einer
„lautlosen“ Methode. Seit 1942 wurden außerhalb des Reichsgebietes
Vernichtungslager betrieben, in denen mit dem Gas Zyklon B mehrere Millionen
Menschen ermordet wurden.