Parken in Hof
Der Flyer „Parken in Hof - in 5 Minuten mittendrin“ liefert Informationen zu den Parkplätzen rund um die Hofer Geschäftsstraßen. [ mehr ]
Hof hat (Park)Platz – niemand muss falsch parken
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In der Stadt Hof stehen auf öffentlichem Grund insgesamt rd. 1.400 Parkplätze zur Verfügung. Davon sind 360 ohne Gebühr. 315 Parkplätze können für 1 € den ganzen Tag benutzt werden. Hinzu kommen 974 privat bewirtschaftete Parkplätze, zum Teil in Parkhäusern.
Die Parkscheinpflicht endet in der Stadt Hof auf den öffentlichen Parkplätzen um 17.00 Uhr. Danach können Sie hier gebührenfrei parken. Samstags bereits ab 14.00 Uhr.
Monatsparkkarten
Für Beschäftigte in der Innenstadt besteht die Möglichkeit im Bürgerzentrum der Stadt Hof - Abt. Einwohnerangelegenheiten, Karolinenstr. 40, 95028 Hof (2. OG im Kaufhaus Wöhrl) Monatsparkkarten zum Preis von 15,- € zu erwerben. Diese Parkberechtigungkarten haben auf folgenden bewirtschafteten Parkplätzen der Stadt Hof innerhalb der freien Kapazitäten ihre Gültigkeit:
- Tiefgarage am Rathaus
- Tiefgarage Lionturnhalle
- Parkplatz Mühldamm
- Parkplatz Schießgraben
Ein Anspruch auf einen bestimmten Parkplatz ist damit jedoch nicht verbunden.
Der Verkehrsüberwachungsdienst (VÜD)
Der Verkehrsüberwachungsdienst kümmert sich natürlich in erster Linie um den ruhenden Verkehr und die Parksünder. Aber auch Auskünfte an Fremde und Gäste der Stadt Hof oder die Hilfeleistung gegenüber Personen , die sich nicht sicher im Straßenverkehr bewegen (Kinder, Senioren, Behinderte und sonstige Hilfsbedürftige) gehört zum Aufgabenspektrum. Durch ihre Präsenz tragen die Mitarbeiter zum Sicherheitsempfinden bei und melden besondere Vorkommnisse, Unfälle, Straftaten und erhebliche Ordnungsstörungen an die Einsatzzentrale. Für die Erste-Hilfe-Leistung gegenüber Verletzten sind sie auch ausgebildet. Und wenn der TÜV abgelaufen ist, werden solche Verstöße gegen die Verkehrssicherheit auch geahndet.
Der Schwerpunkt bleibt aber der so genannte ruhende Verkehr und dessen Überwachung.
Für viele Autofahrer ist der Strafzettel an der Windschutzscheibe immer noch das Ärgernis schlechthin. Es gilt jedoch zu bedenken, dass die Überwachung der geltenden Regelungen letztlich im Interesse aller liegt.
Wo auf Gehwegen geparkt, Rettungswege und Behindertenparkplätze „dichtgemacht“ und Anwohnerquartiere blockiert werden, hilft eine Verwarnung oder Geldbuße halt doch mehr als mahnende Worte und gut gemeinte Appelle.
Die sechs Außendienstmitarbeiter der Verkehrsüberwachung sind daher täglich in verschiedenen Schichten im Stadtgebiet unterwegs, um die Einhaltung der Parkordnung sicherzustellen. Außerdem sind sie Ansprechpartner und „Auskunftsbüro“ für Besucher unserer Stadt.
Was tun, wenn das „Knöllchen“ am Scheibenwischer klemmt ?
Auf dem Strafzettel sind alle wichtigen Informationen aufgedruckt. Hier steht, was genau dem "Verkehrssünder" vorgeworfen wird und was er bezahlen muss. Die Höhe des Verwarnungs-/Bußgeldes richtet sich nach dem Bußgeldkatalog und liegt nicht im Ermessen der Stadt Hof oder gar des Mitarbeiters vor Ort.
Im Bußgeldkatalog der Bayerischen Polizei kann man sich die Regelungen genau ansehen: http://www.polizei.bayern.de/verkehr/verstoesse/index.html
Mit der Scheibenwischerverwarnung, allgemein „Strafzettel“ genannt, startet ein Ordnungswidrigkeitenverfahren, das nach klaren gesetzlichen Regeln abläuft.
Zum Verfahren
Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug einen Verkehrsverstoß im ruhenden Verkehr begehen, wird zunächst eine Verwarnung an die Windschutzscheibe Ihres Fahrzeugs angebracht. Auf dieser sind der Verkehrsverstoß und der Verwarnungsbetrag angegeben. Sollten Sie mit der Verwarnung einverstanden sein, können Sie den Verwarnungsbetrag auf das angegebene Konto überweisen.
Sollte nach der Verwarnung keine Zahlung geleistet werden, so geht Ihnen eine schriftliche Verwarnung (Anhörung des Betroffenen) zu. Sie haben die Möglichkeit, sich zum Vorwurf zu äußern oder einen verantwortlichen Fahrzeugführer zu benennen, wenn Sie das Fahrzeug nicht selbst gefahren haben. Mit dem beigefügten Überweisungsträger können Sie das Verwarnungsgeld bezahlen.
Sollten Sie sich zum Vorwurf äußern, so wird unter Würdigung Ihrer Angaben entschieden, ob das Verfahren eingestellt oder weiterverfolgt wird.
Bei Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung selbstverständlich gerne mit Rat und Tat zur Seite.
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