Hundesteuer für 2010 wird wieder fällig
Auch für dieses Jahr haben alle Hundehalter in der Stadt Hof wieder ihre Hundesteuer zu zahlen. Für jeden über vier Monate alten Hund beträgt diese 75 Euro, sofern kein Grund für eine Steuerermäßigung bzw. -befreiung vorliegt. Der Betrag wird grundsätzlich am 15. März eines jeden Jahres fällig, ohne dass ein neuer Bescheid erteilt wird.
Bei allen Hundehaltern, die am Lastschrifteneinzugsverfahren teilnehmen, wird die Steuer termingerecht eingezogen. Alle anderen Hundehalter werden gebeten, den Betrag rechtzeitig an die Stadtkasse zu überweisen. Zur Sicherstellung einer pünktlichen Zahlung und um anfallende Mahngebühren zu vermeiden, kann für die am 15. März 2010 fällige Hundesteuer
selbstverständlich bis zu diesem Zeitpunkt noch eine Einzugsermächtigung erteilt werden.
Wenn jemand bisher vergessen hat, seinen vierbeinigen Liebling bei der Stadt Hof anzumelden, so kann dies bei den Mitarbeitern der Stadtkämmerei im Rathaus, Klosterstraße 3, Zimmer 223, nachgeholt werden. Telefonische Auskünfte gibt es unter der Telefonnummer 09281/815-322.




